Unternehmensnachfolge
Einen geeigneten Nachfolger innerhalb oder außerhalb des Familienkreises zu finden, ist nicht immer einfach. Es geht um nichts Geringeres als die Zukunft des Unternehmens und des Unternehmers - durch Fortführung des Unternehmens in der Familie oder Verkauf zu einem angemessenen Preis. Für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sind viele Aspekte zu berücksichtigen und in ein optimales Verhältnis zu bringen : Gesellschaftsrecht ebenso wie das Güterstands- und Erbrecht, steuerliche Gestaltung und Finanzierungsfragen, Steigerung des Unternehmenswertes, Absicherung der Zukunft und insbesondere auch die an der Nachfolgeregelung beteiligten Personen mit ihren Stärken und Schwächen.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- der strategischen Planung einer Unternehmensnachfolge
- der Umsetzung der einzelnen Schritte zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
- der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung der Übergabe
- der oft kritischen Übergabephase, um diese möglichst erfolgreich zu gestalten
Beispiele aus unserer Praxis
Ihre Ansprechpartner
Klaus G. Finck Rechtsanwalt/Steuerberater
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Aktuelles
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Publikationen - 17.04.2012Das erste Buch von Staufer/ Hülsmeyer/ Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co für Dummies, Wiley 2012 ist da. ... weiterlesen
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Allgemein - 26.03.2012Branchenbuchfalle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf abgewiesen (Az.: I-20 U 100/11) und damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 148/10) bestätigt: Die (alten) Formulare sind irreführend. ... weiterlesen
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Mietrecht - 03.02.2012Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
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Telemedienrecht - 04.01.2012Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
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Interna - 01.01.2012Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen
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