Notfallvorsorge
Die Vorsorgemappe für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige
Die Vorsorgemappe ist unser umfassendes Beratungsangebot, das zentrale Aspekte Ihrer persönlichen Lebensplanung abdeckt. Wir bieten Ihnen ein Vorsorge- und Notfallkonzept und damit mehr als nur eine Organisationsmappe für alle wichtigen Dokumente - die erhalten Sie selbstverständlich auch.
Möglicherweise stellen Sie sich selbst folgende Fragen:
- wie stehe ich finanziell heute?
- welche Schulden sind noch zu tilgen und wie lange?
- wie wird sich mein Vermögen in den nächsten Jahren entwickeln?
- wie lange muss ich noch arbeiten - reicht die Rente?
- was ist bei Krankheit, Berufsunfähigkeit, Tod?
- wie kann ich mein Vermögen effektiver arbeiten lassen?
- wie kann ich meine Unternehmensnachfolge vorbereiten?
Vertrauen Sie auf ein erweitertes Vorsorgekonzept. Dieses enthält alle persönlichen Daten, die Sie kurzfristig benötigen könnten sowie alle wesentlichen Informationen zur Vermögens-, Vorsorge-, Risiko- und Generationenplanung. Welche Unterlagen Sie zusätzlich beifügen müssen, klären wir mit Ihnen.
Sie erhalten von uns ein auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmtes Vorsorgekonzept, branchenspezifische Fachinformationen und die Ergebnisse unserer Auswertungen. Um auch Ihre Versicherungen prüfen zu können, ziehen wir auf Ihren Wunsch einen Kooperationspartner zur Beratung hinzu.
Weitere Informationen auch auf » www.vorsorge-gestalten.de
Zwei Ordner für den Notfall
Im Krankheitsfall ist ein schneller und vollständiger Überblick unverzichtbar. Wir konzipieren zwei Ordner mit Daten und Plänen für den Notfall. Im privaten Ordner sind alle Informationen für Ihre Ärzte und Ihre Angehörigen enthalten, die diese kurzfristig benötigen. Der berufliche Notfallordner enthält Vorgaben für Ihre Partner und Mitarbeiter, um eine existenzgefährdende Schieflage Ihres Unternehmens durch Ihre Abwesenheit zu vermeiden.
Das bieten wir Ihnen
- Zusammenstellung wichtiger Unterlagen
- Erarbeiten eines Notfallkonzepts
- Schulung von Notfallbeauftragten
- Überprüfung von Verträgen durch unsere Rechtsanwälte
- Empfehlung zu Vollmachten und Verfügungen
- Auf Wunsch: Kontinuierliche Beratung und Aktualisierung
- Auf Wunsch: Beratung zur Unternehmensnachfolge
- Eintragung in den wichtigsten Vorsorgeregistern
Dauert nicht lang, währt ein Leben
Vermutlich wollen Sie Ihre Zeit lieber mit etwas anderem verbringen. Das wissen wir. Wenn Sie bei uns in der Steuerberatung sind, stehen uns bereits zahlreiche Informationen zur Verfügung. Das Jahresabschlussgespräch können wir dann mit Ihrer persönlichen Vermögens- und Vorsorgeplanung verknüpfen. Wenn Sie bei einem anderen Steuerberater sind, kann uns dieser Ihre Daten unkompliziert übermitteln.
Ihr Nutzen
- Dokumentation wichtiger Unterlagen
- Klare und transparente Struktur
- Informationen zur Vermögens-, Vorsorge-, Risiko- und Generationenplanung
- Notfallkonzept für Ihre Angehörigen
- Notfallkonzept für Ihre Mitarbeiter
- Dynamische Anpassung
Wichtig für Existenzgründer
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bereits von Beginn an richtig vorzubereiten. In der Gründungsphase sind Ihre Unterlagen noch übersichtlich, der Bedarf an Beratung hoch. Nutzen Sie die Lifemap von Beginn an für Ihre individuelle Lebensplanung.
Ihre Ansprechpartner
Weitere Informationen auch auf » www.vorsorge-gestalten.de
Telefon 089 652001
Spezialangebote
» Für Geschäftsführer» Für Rechtsanwälte/Steuerberater
» Vorsorgeberatung
Aktuelles
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Publikationen - 17.04.2012Das erste Buch von Staufer/ Hülsmeyer/ Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co für Dummies, Wiley 2012 ist da. ... weiterlesen
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Allgemein - 26.03.2012Branchenbuchfalle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf abgewiesen (Az.: I-20 U 100/11) und damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 148/10) bestätigt: Die (alten) Formulare sind irreführend. ... weiterlesen
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Mietrecht - 03.02.2012Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
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Telemedienrecht - 04.01.2012Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
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Interna - 01.01.2012Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen
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