Jahresabschluss / Bilanz

Ein Jahresabschluss ist mehr als nur ein notwendiges Übel. Er stellt vielmehr eine Visitenkarte des Unternehmens dar. Diese Visitenkarte wird gerne gelesen. Neben dem Finanzamt interessieren sich an vorderster Stelle die kreditgebenden Banken im Rahmen ihrer Ratingverfahren dafür. Seit Einführung des elektronischen Unternehmensregisters informieren sich immer häufiger auch Wettbewerber und Kunden über die Jahresabschlüsse offenlegungspflichtiger Unternehmen.

Dementsprechend werden an einen Jahresabsschluss zum Teil sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt. Für das Finanzamt soll er einen möglichst geringen Gewinn ausweisen, für die Bank jedoch ein möglichst gutes Ergebnis. Wettbewerber und Kunden sollen möglichst wenig aussagekräftige Informationen erhalten, der Unternehmensinhaber dagegen schon. Diese Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen, ist die Aufgabe eines guten Steuerberaters.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Erstellung des Jahresabschlusses / der Gewinnermittlung
  • der steuerlichen und wirtschaftlichen Optimierung
  • der Aufbereitung für die Banken
  • der Erstellung gesonderter Bilanzen für die Offenlegung
  • der betriebswirtschaftlichen Diagnose mit Bilanzpräsentation

Ihre Ansprechpartner

Anton Sigl Steuerberater
Franz J. Doll Steuerberater/vereidigter Buchprüfer
Team Steuer

Telefon 089 652001

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    Das erste Buch von Staufer/ Hülsmeyer/ Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co für Dummies, Wiley 2012 ist da. ... weiterlesen
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    Branchenbuchfalle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf abgewiesen (Az.: I-20 U 100/11) und damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 148/10) bestätigt: Die (alten) Formulare sind irreführend. ... weiterlesen
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    Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
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    Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
  • Interna - 01.01.2012
    Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen

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