Erbschaft- und Schenkungsteuer
Persönliche und familiäre Vorsorge ist unerlässlich. Notwendige Fragen rechtzeitig zu stellen, erfordert Mut, einen Blick fürs Ganze und das Erkennen von Problemen.
Gesucht sind Berater, die konkrete Lösungen aufzeigen und Handlungsempfehlungen geben. Gefragt ist familienpsychologisches Einfühlungsvermögen des Beraters, um die Interessen des Mandanten umzusetzen.
Wir unterstützen Sie vor einem Erbfall bei
- Gestaltung von Testament und Erbvertrag
- Schenkungs- und Übergabeverträgen (vorweggenommene Erbfolge)
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen
- Familienrechtliche Gestaltungen, z.B. Eheverträge.
Wir unterstützen Sie nach einem Erbfall bei
- Erteilung eines Erbscheines
- Erbauseinandersetzung (Beratung und gerichtliche Vertretung von Erben oder Pflichtteilsberechtigten)
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckung.
Ihre Ansprechpartner
Martin Hoffmann Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht
Klaus G. Finck Rechtsanwalt/Steuerberater
Telefon 089 652001
Spezialangebote
» Für Geschäftsführer» Für Rechtsanwälte/Steuerberater
» Vorsorgeberatung
Aktuelles
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Publikationen - 17.04.2012Das erste Buch von Staufer/ Hülsmeyer/ Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co für Dummies, Wiley 2012 ist da. ... weiterlesen
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Allgemein - 26.03.2012Branchenbuchfalle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf abgewiesen (Az.: I-20 U 100/11) und damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 148/10) bestätigt: Die (alten) Formulare sind irreführend. ... weiterlesen
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Mietrecht - 03.02.2012Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
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Telemedienrecht - 04.01.2012Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
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Interna - 01.01.2012Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen
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