Wettbewerbs- und Markenrecht
Marken sind ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Sowohl im Marken- wie auch im Wettbewerbsrecht gibt es eine unüberschaubare Vielfalt der rechtlichen Möglichkeiten. Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich.
Markenrecht
Im Kennzeichenrecht ist insbesondere bei der Neukreation von Marken und der Namensgebung für eine GmbH oder AG die Gefahr einer Kollision mit älteren Rechten sehr hoch. Über 1 Mio. Marken sind allein für Deutschland derzeit in Kraft, registriert bei drei verschiedenen Ämtern: Deutsches Patent- und Markenamt, Europäisches Markenamt und die WIPO. Hinzu kommen Firmennamens- und andere Namensrechte. Die Verantwortlichkeit verschiedener Ämter führt dazu, dass nur Anwälte mit umfassenden Datenzugriffen ordentliche Recherchen samt Bewertung durchführen können. Die Ämter selbst können dies nicht. Reine Recherchebüros ermitteln nur die Treffer, dürfen diese aber schon aus rechtlichen Gründen nicht bewerten.
Eine spätere Kollision kann existenzgefährdend sein. Es drohen Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Daher recherchieren wir für unsere Mandanten vor der Aufnahme der Benutzung einer neuen Kennzeichnung, auch eines Firmennamens, ältere verwechselungsfähige Rechte Dritter überall dort, wo das Kennzeichen eingesetzt werden soll, notfalls weltweit. Wir beraten bei der Kreation und führen die nationalen und/oder internationalen Markenanmeldungen durch.
Bei Verhandlungen und bei Abschluss von Lizenzverträgen sowie beim Verkauf und Kauf von Marken wahren wir die Interessen unserer Mandanten. Ebenso vertreten wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Kennzeichenrechte gegenüber Dritten und verteidigen sie vor Angriffen anderer, greifen Marken von Konkurrenten unserer Mandanten an und verfolgen oder verteidigen bei Wettbewerbs-Verstößen mit Markenrechtsbezug.
- Markenrecherche
- Markenpflege
- Registrierung nationaler und internationaler Marken, von Gemeinschaftsmarken und ausländischen nationalen Marken
- Markenüberwachung und -verteidigung
- Markenverwertung durch Lizenzierung, Teilung, Verkauf, Merchandising
- Bekämpfung von Markenverletzungen, Produktpiraterie und Grauimporten.
- Beratung und prozessuale Unterstützung aller Markenangelegenheiten
Wettbewerbsrecht
Die Grenze zwischen wettbewerbswidriger und wettbewerbszulässiger Werbung sowie den einzelnen gesetzlichen Anforderungen an die Werbemaßnahme sind bei der derzeit unüberschaubaren Masse an gesetzlichen Bestimmungen für den Laien und auch für die Unternehmen meist auf Grund des erheblichen Zeitdrucks im wirtschaftlichen Bereich schwer abzuschätzen.
Selbst Privatpersonen müssen sich mit dem Wettbewerbsrecht auseinandersetzen und sei es nur bei der Abwehr von Abmahnungen. Ein schnelles Handeln ist hier unvermeidlich und sollte vom Fachmann durchgeführt werden.
Abmahnungen und Anträge auf Erlasse einstweiliger Verfügungen setzen die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten durch. Weiterhin begleiten wir unsere Mandanten bei der Entwicklung ihrer geistigen Schutzrechte, die primär durch das Urheberecht als auch durch das Markenrecht geschützt werden. Auch für die Werbung im Internet müssen die einschlägigen Gesetze beachtet werden, wenn man negative Folgen für die eigenen Aktivitäten vermeiden möchte.
Ihre Ansprechpartner
Harald J. Mönch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Telefon 089 652001
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Mietrecht - 03.02.2012Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
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Interna - 01.01.2012Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen
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