Rettungsdienstrecht

RettungsdienstUnternehmerische Entscheidungen müssen immer wieder in allen Bereichen des Gesundheitswesens getroffen werden. Wir sind seit vielen Jahren im Bereich der Rettungsdienste beratend tätig.

Der Rettungsdienst ist ein wichtiger Bereich des Gesundheitswesens, der in Zeiten knapper Kassen unter erheblichem Druck steht. Hilfsorganisationen und Feuerwehren müssen ihre Organisationsstrukturen den geänderten Anforderungen anpassen. Private Unternehmen kämpfen um Marktanteile. Die Teilnehmer im Rettungsdienst müssen sich neu positionieren und kooperative Bündnisse eingehen.

Unsere Kanzlei berät seit ihrer Gründung 1986 in allen Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen zur Notfallrettung, zum Intensiv- und Krankentransport sowie zur Luftrettung. Wir sind deutschlandweit eine der erfahrensten Kanzleien auf diesem spannungsreichen und komplexen Gebiet. Wenn es einen Fachanwalt für Rettungsdienstrecht gäbe - wir hätten ihn.

Eine Besonderheit der Beratung im Rettungsdienst liegt darin, dass der Gegner von heute oft der Partner von morgen ist. Wir legen daher Wert darauf, bei allem Nachdruck in der Vertretung der Interessen des Mandanten nicht die Brücken für ein späteres Miteinander abzubrechen. Diese langfristige Strategie ist regelmäßig erfolgreich.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Genehmigungsverfahren
  • Ausschreibungen im Rettungsdienst
  • Abschluss und Änderung von Verträgen über die Durchführung des Rettungsdienstes
  • Finanzierung und Vergütung des Rettungsdienstes
  • Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Kostenträgern
  • Erstellung von Kosten- und Leistungsnachweisen
  • Steuerlichen Fragen in Zusammenhang mit Leistungen im Rettungsdienst
  • Arbeitsrecht im Rettungsdienst
  • Ausbildung zum Rettungsassistenten (Berufsbezeichnung)
  • Abwehr und Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
  • Klärung von Rechtsfragen zum Medizinprodukte-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht
    (z. B. bei Einsatz von Telemetrie und BOS)
  • Beratung Ärztlicher Leiter, Leitender Notärzte und Notärzte

Wir sind Mitglied im Netzwerk für Versorgungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit im Rettungswesen.

 

Ihr Ansprechpartner

Klaus G. Finck Rechtsanwalt/Steuerberater
Dr. Andreas Staufer Fachanwalt für Medizinrecht

Telefon 089 652001

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Aktuelles

  • Publikationen - 17.04.2012
    Das erste Buch von Staufer/ Hülsmeyer/ Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co für Dummies, Wiley 2012 ist da. ... weiterlesen
  • Allgemein - 26.03.2012
    Branchenbuchfalle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf abgewiesen (Az.: I-20 U 100/11) und damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 148/10) bestätigt: Die (alten) Formulare sind irreführend. ... weiterlesen
  • Mietrecht - 03.02.2012
    Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
  • Telemedienrecht - 04.01.2012
    Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
  • Interna - 01.01.2012
    Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen

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