Internet- und Domainrecht

Das Software- und Internetrecht ist ein Querschnittsgebiet, das vielfältige Bezüge insbesondere zum Vertragsrecht, zum Urheberrecht, zum Wettbewerbsrecht und zum Markenrecht aufweist. Zudem ist eine detaillierte Kenntnis der technischen Abläufe gefordert.

Bei Erstellung, Überlassung und Schutz aller Arten von Software entstehen umfassende Rechtsfragen, die eine vorausschauende juristische Beratung erfordern. Dies gilt für Standard-Bürosoftware ebenso wie für branchenspezifische Softwarelösungen.

Bei Vereinbarungen über Domainnamen, bei Rechtsfragen des Warenkaufs im Internet, beim Schutz von Urheberrechten im globalen World Wide Web und bei der Gestaltung von Webseiten hilft anwaltliche Beratung und Vertretung, das Risiko kostspieliger Rechtsverletzungen zu reduzieren oder aber die eigenen Rechte zu wahren.

Die Betreuung von Unternehmen aus der Informations-Technologie ist aufgrund unseres interdisziplinären Ansatzes einer unserer Schwerpunkte.

Wir unterstützen Sie unter anderem auf den folgenden Gebieten:

  • Domains
    • Domain-Kauf/-verkauf
    • Domain-Sharing
    • Domainstreitigkeiten

  • Security & Datenschutzrecht / EDV-Vertragsrecht
    • Security & Datenschutzrecht / EDV-Vertragsrecht
    • Werk-, Dienst-, Kaufverträge
    • Podcasting
    • Lizenz-, ASP-Verträge
    • GPL
    • Open Source Software
    • Outsourcingverträge
    • AGB (Anbieter & Anwender)
    • Domainangelegenheiten

  • E-Commerce
    • AGB (B2B, B2C, Webservices)
    • Geschäftsmodell- und Prozessberatung
    • Beratung/Überprüfung von Internetportalen
    • (B2C, B2B, Webservices)
    • elektronischer Zahlungsverkehr

  • B2B Plattformen
    • Auktionen
    • Ausschreibungen
    • E-Procurement
    • Lieferanten-Management
    • Marktplätze
    • Geheimhaltung und
    • Vertraulichkeit (chinese wall-system)
    • Kartellrecht

  • Datenschutzrecht
    • (Projekt-)Beratung bei Softwareentwicklung/ Softwareeinsatz
    • Datenmigration
    • Beratung und(Projekt-) Überprüfung von Internetportalen (B2B, B2C, Webservices) auf datenschutzrechtliche Vorgaben (Datenerhebung- und -verarbeitung, Löschungs-, Berichtigungs- und Mitteilungspflichten, Anbieterkennzeichnung, Datenschutzhinweis nach TDDSG)
    • Betrieblicher Datenschutz (IT- Sicherheitsmanagement, Leitfäden, Betriebsvereinbarungen)

Ihre Ansprechpartner

Dr. Stefan Althaus Rechtsanwalt
Harald J. Mönch Rechtsanwalt
Jacques Wolhändler Rechtsanwalt