Private Bauverträge

Da Bauprozesse oft teuer und langwierig sind, spielt gerade im Vorfeld eines Bauauftrages die qualifizierte und dabei häufig Streit vermeidende Beratung eine bedeutende Rolle.

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, also dem Bauherrn einerseits und den ausführenden Handwerkern sowie dem Architekten, Statiker und weiteren Fachplanern andererseits. Es geht um eine komplexe Materie aus Gesetz und Verträgen; ohne fundierte Beratung kann der juristische Laie sie häufig nicht interessengerecht und sinnvoll handhaben.

Unsere anwaltliche Tätigkeit beginnt mit der Erstellung bzw. Prüfung der Vertragsunterlagen. Sodann unterstützen wir Sie in der Phase der Vertragsabwicklung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Wir bieten Ihnen vor, während und nach der Bauphase:

  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Beratung und Vertretung bei Abrechungs- und Nachtragsstreitigkeiten
  • Beratung und Vertretung bei Baumängeln

Ihre Ansprechpartner

Dr. Stefan Althaus Rechtsanwalt
Harald J. Mönch Rechtsanwalt
Paul Luppert Rechtsanwalt