Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist ein wichtiger Bereich des Gesundheitswesens, der in Zeiten knapper Kassen unter erheblichem Druck steht. Hilfsorganisationen und Feuerwehren müssen ihre Organisationsstrukturen den geänderten Anforderungen anpassen, private Unternehmen kämpfen um ihr Überleben.

Unsere Kanzlei berät seit ihrer Gründung 1986 in allen Rechts- und Steuerfragen zur Notfallrettung und zum Krankentransport. Wir sind deutschlandweit eine der erfahrensten Kanzleien auf diesem spannungsreichen und komplexen Gebiet.

Eine Besonderheit der Beratung im Rettungsdienst liegt darin, dass der Gegner von heute oft der Partner von morgen ist. Wir legen daher Wert darauf, bei allem Nachdruck in der Vertretung der Interessen des Mandanten nicht die Brücken für ein späteres Miteinander abzubrechen. Diese langfristige Strategie ist regelmäßig erfolgreich.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Genehmigungsverfahren
  • Abschluss und Änderung von Verträgen über die Durchführung des Rettungsdienstes
  • Finanzierung und Vergütung des Rettungsdienstes
  • Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Kostenträgern
  • Erstellung von Kosten- und Leistungsnachweisen
  • Steuerlichen Fragen in Zusammenhang mit Leistungen im Rettungsdienst
  • Arbeitsrecht im Rettungsdienst
  • Abwehr und Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
  • Klärung von Rechtsfragen zum Medizinprodukte-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht (z. B. bei Einsatz von Telemetrie und BOS)

Ihr Ansprechpartner

Klaus G. Finck Rechtsanwalt/Steuerberater