Motorola gegen Apple
Apple darf seine iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPad nicht mehr online verkaufen. Das Landgericht Mannheim hat Apple den Onlinevertrieb dieser Produkte untersagt.
LG Mannheim, Beschluss vom 03.02.2012
Quelle: Beck online
Konkret richtet sich die einstweilige Verfügung gegen Apple Sales International in Irland. Von dort aus vertreibt Apple seine Produkte online in ganz Europa. Apple hat die Produkte bereits aus seinem Onlineshop entfernt.
Konkurrent Motorola hatte gegen den Verkauf eine Unterlassungsverfügung beantragt; die Behauptung: Apple verstoße gegen eines seiner Patente. Apple wird sich gegen den Beschluss wehren: Motorola solle die Nutzung seines Patents auch Konkurrenten zu fairen Konditionen zugänglich machen.
Keine Angst!
Die beanstandeten iPhone/iPad-Modelle gibt es noch in den Stores und anderen Onlineshops.
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