Finck, Althaus, Sigl & Partner wächst
Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen.
Für Sie bedeutet dies, dass wir Sie noch leistungsfähiger und branchenspezifischer beraten können.
Herr Rechtsanwalt Peter Bräuer ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Mit ihm finden Sie insbesondere rund um den Bereich Immobilie und Bau einen weiteren Ansprechpartner mit umfassenden Kenntnissen und jahrzehntelanger Erfahrung.
Herr Rechtsanwalt Markus Zenetti, der lange Zeit im Ausland wirtschaftsberatend tätig war, setzt in den Bereichen Vertragsgestaltung, Bau- und IT-Recht sein umfangreiches rechtliches und betriebswirtschaftliches Wissen für Sie ein. Herr Rechtsanwalt Zenetti ist auch Lehrbeauftragter an der Hochschule für Angewandtes Management.
Gleichzeitig mit der fachlichen Verstärkung haben wir uns auch räumlich vergrößert. Unsere zusätzlichen Räume mit einem größeren Besprechungsraum befinden sich im 3. Stock.
Mit dieser fachlichen und räumlichen Erweiterung bauen wir unser Leistungsangebot der integrierten Steuer- und Rechtsberatung für Sie konsequent weiter aus.
Ihre Berater
Finck Althaus Sigl & Partner
Recht, Steuer, Wirtschaft – das Ganze sehen!
Telefon 089 652001
Spezialangebote
» Für Geschäftsführer» Für Rechtsanwälte/Steuerberater
» Vorsorgeberatung
Aktuelles
-
Publikationen - 17.04.2012Das erste Buch von Staufer/ Hülsmeyer/ Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co für Dummies, Wiley 2012 ist da. ... weiterlesen
-
Allgemein - 26.03.2012Branchenbuchfalle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf abgewiesen (Az.: I-20 U 100/11) und damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 148/10) bestätigt: Die (alten) Formulare sind irreführend. ... weiterlesen
-
Mietrecht - 03.02.2012Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
-
Telemedienrecht - 04.01.2012Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
-
Interna - 01.01.2012Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen
» Weitere Nachrichten unserer Kanzlei.
