Branchenbuch Berg

Branchenbuchfallen sind wettbewerbswidrig, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.06.2011 (Branchenbuch Berg).

BGH - Urteil des I. Zivilsenats vom 30.6.2011 - I ZR 157/10

Leitsatz der Entscheidung

Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG. [Hervorhebung durch uns]

Das Urteil ist hier veröffentlicht:
Entscheidung im Volltext

Bildquelle: Bundesgerichtshof

Geschrieben am 28.12.2011 von Finck Althaus Sigl & Partner

Telefon 089 652001

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