Philosophie

25 Jahre Finck Althaus Sigl & Partner, Rechtsanwälte, SteuerberaterUnsere Kompetenz und Ihr Nutzen

Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aufgabenstellungen sind in zunehmendem Maße miteinander verflochten.

Unsere Partnerschaft - ein Team aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern - bietet seit 1986 umfassende integrierte Beratung aus einer Hand. Mit derzeit 12 Partnern und 15 Mitarbeitern aus unterschiedlichen Fachrichtungen lösen wir zuverlässig und zukunftsorientiert selbst komplexe Aufgabenstellungen. Bei Bedarf ziehen wir Spezialisten aus unserem Netzwerk von Kooperationspartnern hinzu.

Diese Kombination von fachübergreifendem Wissen, langjähriger Erfahrung, fundierter Beratung und zielgerichtetem Vorgehen macht uns zu dem, was unsere Mandanten schätzen: Ein Dienstleistungsunternehmen für integrierte Rechts-, Steuer- und wirtschaftliche Beratung.

Zu unserem Selbstverständnis zählt, dass wir in allen Fragen unserer Mandanten einen unkomplizierten und ergebnisorientierten Lösungsansatz suchen und umsetzen.

Entlasten

Sie lehnen sich zurück und wissen:
Ihre Rechts- und Steuersachen sind in guten Händen und werden zuverlässig und pünktlich erledigt.

Durchsetzen

Sie verlassen sich auch in kritischen Situationen auf uns. Wir setzen uns für Sie mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft ein. Dabei erhalten Sie stets eine realistische Risiko-Einschätzung.

Stärken

Sie schätzen die ergebnisorientierte, fruchtbare Zusammenarbeit.
Wir berücksichtigen die größeren Zusammenhänge, ohne dabei die Details aus den Augen zu verlieren.

Gestalten

Sie planen und gestalten mit uns aktiv Ihre Zukunft.
Wir zeigen Alternativen und langfristige Lösungen auf.

Telefon 089 652001

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Aktuelles

  • Publikationen - 17.04.2012
    Das erste Buch von Staufer/ Hülsmeyer/ Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co für Dummies, Wiley 2012 ist da. ... weiterlesen
  • Allgemein - 26.03.2012
    Branchenbuchfalle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf abgewiesen (Az.: I-20 U 100/11) und damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 148/10) bestätigt: Die (alten) Formulare sind irreführend. ... weiterlesen
  • Mietrecht - 03.02.2012
    Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
  • Telemedienrecht - 04.01.2012
    Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
  • Interna - 01.01.2012
    Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen

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