Dr. Andreas Staufer
"Flexibel bleiben, Chancen bieten und Dinge nicht unnötig verkomplizieren."
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer ist das Medizinrecht. Schwerpunktmäßig berät und vertritt er hier die Seite der Leistungserbringer. Seine Mandanten sind Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Unternehmer, MVZ und Kliniken als Unternehmen. Dr. Staufer prüft nicht nur Verträge, er plant und gestaltet sie gemeinsam mit den Mandanten, unterstützt sie bundesweit in der Umsetzung oder in Genehmigungsverfahren.
Telefon: 089 652001
Schwerpunkte
- HealthCare: Ärzte, Zahnärzte, Unternehmer, Rettungsdienste, MVZ und Krankenhäuser
- Public Safety: Behörden, Organisationen und Unternehmen mit Sicherheitsaufgaben
- Medizinrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht
Besonderheiten
- Aktive Tätigkeit im Rettungsdienst (Notfallrettung)
- Langjährige Beratungstätigkeit für Ärzte und Rettungsdienste
- Wirtschaftsmediation (Mediator)
- Referendarausbilder und Dozent
Beruflicher Hintergrund
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und München
- Promotion an der Universität Leipzig (Prof. Dr. Kern)
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht (DAV)
Arbeitsgruppen: Leistungs- und Vergütungsrecht, Krankenhausrecht und Vertragsgestaltung - Mitglied bei rescuenomics - Versorgungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit im Rettungswesen
- Mitglied bei med.iatori, der Deutschen Schiedsstelle im Medizinrecht
Publikationen
- Staufer/Hülsmeyer/Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Co. für Dummies, Wiley VCH 2012
- Röschmann/Staufer, Praxisabgabe und Praxisübernahme, in: Ratzel/Luxenburger (Hrsg.), Handbuch Medizinrecht, 2. Auflage, Anwaltverlag 2011
- Staufer/Mittelhammer, Der Verlegungsarzt in Bayern, Notfall und Rettungsmedizin 5/2011
- Staufer/Staufer, Verwaltungsarbeit in Klinik und Praxis - Bürokratische Belastung. Der Gynäkologe 5/2011
- Ludwig Ebermayer - Leben und Werk des höchsten Anklägers der Weimarer Republik unter besonderer Berücksichtigung seiner Tätigkeit im Medizin- und Strafrecht, Leipziger Universitätsverlag 2010 - Besprochen von Werner Schubert in ZRG Nr. 129 (2011) und Adolf Laufs in MedR 2011, 357.
- Der Praxismietvertrag. Hindernis bei beruflichen Kooperationen. mediforum 2/2007, S. 7
- Der Mietvertrag. Hindernis für Praxis- oder Apothekenverkauf? mediforum 3/2007, S. 4
Vortragstätigkeit
- Recht im Rettungsdienst, in der Notfall- und Intensivmedizin
- Schnittstellenprobleme zwischen Rettungsdienst und Krankenhaus
- Existenzgründung von Ärzten und Zahnärzten
- Praxisführung und -organisation
- Vorsorge für Unternehmer
Freizeit
- Segeln
- Notfallrettung
- Photographie
Weitere Informationen finden Sie auf meiner persönlichen Homepage: www.staufer.de
Telefon 089 652001
Spezialangebote
» Für Geschäftsführer» Für Rechtsanwälte/Steuerberater
» Vorsorgeberatung
Aktuelles
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Mietrecht - 03.02.2012Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
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Marken und Patente - 03.02.2012Apple darf seine iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPad nicht mehr online verkaufen. Das Landgericht Mannheim hat Apple den Onlinevertrieb dieser Produkte untersagt. ... weiterlesen
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Telemedienrecht - 04.01.2012Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
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Interna - 01.01.2012Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen
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Wettbewerbsrecht - 28.12.2011Branchenbuchfallen sind wettbewerbswidrig, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30.06.2011 (Branchenbuch Berg). ... weiterlesen
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