Beratung von Rettungsdiensten

Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) 

Bei Finck Althaus Sigl & Partner hat sich ein Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern auf diesen Bereich spezialisiert. Aus mehreren Gründen können wir uns persönlich für das sehr spezielle Thema Rettungsdienst begeistern:

Der Rettungsdienst entwickelt sich ständig fort. Das Beratungsfeld ist umfassend. Wir begleiten Unternehmer nicht nur bei einzelnen Projekten, sondern stehen ihnen bei allen anfallenden Fragen rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich beratend bei ihren zukünftigen Entscheidungen zur Seite. Dieser ständige Einsatz im Rettungsdienstrecht, die Beständigkeit der rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und manchmal auch sehr menschlichen Beratung berührt auch uns.

Wir beschäftigen uns mit mehr als Haftung und Straßenverkehr. 

Unser Leistungsangebot 

  • Arbeitsrecht 
  • Dienstplangestaltung
  • Genehmigungsverfahren 
  • Mitbestimmung
  • Leitstellenrecht
  • Luftrettung
  • Optimierung von Arbeitsabläufen
  • Beratung im Bereich Public Safety
  • Qualitätsmanagement (QM) 
  • Recht der Notärzte und Verlegungsärzte
  • Riskmanagement
  • Schnittstelle Notaufnahme
  • Verhandlungen mit Behörden und Kostenträgern
  • Vorbereitung auf Vergabeverfahren
  • Unterstützung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst
Wir beraten damit rund um Notfallrettung, Krankentransport und Intensivtransport.

Aus einer ehrlichen Begeisterung für dieses Gebiet resultieren nicht nur Kompetenz und Verantwortlichkeiten, sondern auch mehrere Publikationen und eine regelmäßige Dozententätigkeit. Dr. Andreas Staufer (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht) ist darüber hinaus Rettungssanitäter und noch immer aktiv in der Notfallrettung tätig.

Wir sind Mitglied im Netzwerk für Versorgungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit im Rettungswesen (Rescuenomics) als auch Mitglied im MHW, dem Medizinischen Katastrophenhilfswerk Deutschland e.V. Wir engagieren uns objektiv und unparteilich für eine Zukunft im Rettungsdienst

Ihr Ansprechpartner

Klaus G. Finck Rechtsanwalt/Steuerberater
Dr. Andreas Staufer Fachanwalt für Medizinrecht

Telefon 089 652001

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Aktuelles

  • Publikationen - 17.04.2012
    Das erste Buch von Staufer/ Hülsmeyer/ Kohlmann, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co für Dummies, Wiley 2012 ist da. ... weiterlesen
  • Allgemein - 26.03.2012
    Branchenbuchfalle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf abgewiesen (Az.: I-20 U 100/11) und damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 148/10) bestätigt: Die (alten) Formulare sind irreführend. ... weiterlesen
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    Heute informieren wir Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat wieder einmal die Rechte der Mieter gestärkt. Der BGH hat am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, entschieden, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht. ... weiterlesen
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    Das Impressum eines gewerblichen Internetauftritts bei Facebook genügt nicht den Anforderungen des § 5 TMG, wenn es lediglich auf die eigene Internetseite des Unternehmens verlinkt (Landgericht Aschaffenburg). ... weiterlesen
  • Interna - 01.01.2012
    Seit dem 1. Januar stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei weitere vielseitige und kompetente Kollegen zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Bräuer und Herr Rechtsanwalt Zenetti wurden nach längerer Zusammenarbeit als weitere Partner in unsere Kanzlei aufgenommen. ... weiterlesen

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