Architekten und Ingenieure

Das Architekten- und Ingenieurrecht hat sich zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt; es gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sowohl im Vertrags- als auch im Honorarrecht beraten wir ganzheitlich. Unser Beratungsbogen reicht von der Vertragsanbahnungsphase über die Vertragsgestaltung und die Betreuung während der Vertragsbearbeitung bis hin zur Schlussrechnungserstellung einschließlich der Beratung zu Planerhonorarnachträgen.

Wir vertreten Architekten und Ingenieure in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.

Wir vertreten Architekten und Ingenieure nicht nur in Fragen des Honorarrechts, sondern übernehmen auch Aufträge hinsichtlich Architekten- und Ingenieursleistungen, z.B. im Zusammenhang mit Vergütungs- oder Gewährleistungsfragen. Damit spielt das Architektenrecht auch im Verhältnis zwischen Bauherr, Architekt und Bauunternehmer eine wesentliche Rolle.

Wir kennen uns nicht nur im Baurecht (Bauvertragsrecht) aus, vielmehr sind uns auch typische Begriffe der Bautechnik und der Bauphysik durchaus bekannt. Wir verstehen also, wovon Sie reden.

Darüber hinaus beraten wir Architekten und Ingenieure bei der Existenzgründung in rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen als auch bei Kooperationen.

Diese ganzheitliche Beratung folgt unserer Philosophie, Rechtsstreite zu vermeiden. Die Entstehung von Konflikten wird vermieden bzw. frühzeitig erkannt und entschärft, so dass es möglichst gar nicht erst zu einem Rechtsstreit kommt.

Die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architekten- und Ingenieurrecht sind

  • Vertragsrecht für Architekten und Ingenieure
  • Honorarrecht für Architekten und Ingenieure
  • Haftung der für Architekten und Ingenieure
  • Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Planungswettbewerbe
  • Öffentliches Baurecht
  • Urheberrecht
  • Berufsrecht

Ihr Ansprechpartner

Frank Kosterhon
Fachanwalt für Architekten- und Baurecht

Telefon 089 652001

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