Mediationsgesetz beschlossen

In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat den Weg für das Mediationsgesetz geebnet.

"Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Das ursprünglich vom Bundestag Ende 2011 einstimmig beschlossene Gesetz bleibt im Wesentlichen unverändert. Es schafft ein Berufsgesetz für Mediatoren und ein Güterichtermodell für alle Gerichtsbarkeiten. Auf Wunsch der Länder ist aber klargestellt worden, dass der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen darf. Die Bezeichnung Mediator bleibt jedoch außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Neu ist auch eine Öffnungsklausel für die Länder, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen." (Deutscher Anwaltverlag, DAV-Depesche Nr. 27/12)

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Mitgeteilt am 05.07.2012.
Fragen hierzu beantwortet: Finck Althaus Sigl & Partner

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