Facebook legal einbinden?
Dürfen private Unternehmen soziale Netzwerke wie Facebook, Google + und Co. in ihren Webseiten einbinden oder sich auf so genannten Fanpages präsentieren? Hierzu haben die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz am 08. Dezember 2011 einen Beschluss gefasst.
Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
(Düsseldorfer Kreis am 08. Dezember 2011)
In dem Beschluss heißt es unter anderem:
"In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können."
Beschluss des Düsseldorfer Kreises im Volltext
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