Branchenbuchfalle

Branchenbuchfallen und kein Ende.

Manchmal kommt die Falle mit der Post. Die Aufmachung des Schreibens wirkt wie ein kostenloser Eintrag in ein Branchenverzeichnis, wenig später jedoch folgt die Rechnung. Über 1.000 EUR soll man bezahlen - das habe der Unternehmer unterschrieben.

Es ist meistens der gleiche Aufmacher: Der Absender bittet den Unternehmer oder die Geschäftsführung um eine Aktualisierung seiner Daten. Diese sind auf dem beigefügten Formular bereits voreingetragen; meistens enthalten die Angaben kleinere Fehler: die Telefonnummer hat einen Zahlendreher oder die EMail ist falsch geschrieben. Der eilige Leser ist schnell geneigt, diese zu korrigieren, das Formular zu unterzeichnen und zurückzuschicken. Das Kleingedruckte liest er nicht. Dort aber steht etwas von einem dreijährigen Vertrag; die Kosten hierfür belaufen sich auf 39 EUR monatlich oder gar 999 EUR jährlich oder mehr. Später folgt die Rechnung. Das ist nicht neu.

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Uns sind in letzter Zeit Formulare unter anderem von The European Medical Directory (Temdi), Directorios LDA und UNITED Lda aus Lisbon (Portugal) vorgelegt worden. Die Anbieter sitzen augenscheinlich in Portugal oder anderen Ländern. Interessanterweise sind sie mit dieser Masche europaweit aktiv. Schreiben sind unter anderem in Deutschland, Polen und im Vereinigten Königreich eingegangen. Zu prüfen ist in diesen Fällen daher meist auch, welches Recht Anwendung findet.

Derartige Schreiben führen nicht immer zu einem wirksamen Vertragsschluss. In manchen Fällen ist bereits der geltend gemachte Betrag nach § 138 BGB sittenwidrig, wenn deutsches Recht Anwendung findet. Das Schweizer Bundesgericht hat ein vergleichbares Verhalten der Novachannel für wettbewerbswidrig erachtet. Die Rechtsprechung in Deutschland ist überwiegend gleicher Auffassung.

Aber auch andere Branchen werden mit Branchenbuch-"Angeboten" überschwemmt. Auch wir erhalten regelmäßig Offerten für einen meist nutzlosen Branchenbucheintrag im Internet.

Was ist zu tun?

In vielen Fällen empfehlen wir, derartige Verträge vorsorglich wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anzufechten (§§ 119, 123 BGB), hilfsweise zu kündigen. In manchen Fällen kommt auch eine Strafanzeige in Betracht.

Wir können an dieser Stelle natürlich nicht für jeden Einzelfall eine verbindliche Empfehlung geben. Sind Sie sich unsicher, ob Sie einen rechtsbindlichen Vertrag eingegangen sind, fragen Sie einen Rechtsanwalt. Wir beraten Unternehmen bundesweit in allen wesentlichen Fragen der Unternehmensführung - auch wenn Sie eine (unberechtigte) Rechnung, Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten haben. 

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Welche Fallen sind noch bekannt?

Vor diesen Anbietern warnt zum Beispiel der BDS - Selbständige in Bayern:

Aktuell und besonders dreist (30. Mai 2011)

Auf unserer Gegnerliste steht auch die GWE Wirtschaftsinformationsges.mbH. Sie verschickt "Angebote" mit der Überschrift Gewerbeauskunft-Zentrale. Auch uns hat man jetzt freundlicherweise ein solches Angebot zukommen lassen. Straße, Postleitzahl und Ort sind hier - wen wundert es - falsch angegeben. Witzig, denn in der Adressleiste stimmt die Anschrift. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein sehr aktuelles Urteil des LG Düsseldorf vom 15.4.2011 (38 O 148/10) zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit dieser Schreiben. Mal sehen, was noch kommt.

Gelbes Branchenbuch (8. August 2011)

Heute erhielten wir per EMail ein Schreiben des Gelben Branchenbuchs - nicht der Gelben Seiten, das sind andere. Dort heißt es: "gemäß § 33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes informieren wir Sie über Ihren Eintrag im Gelben Branchenbuch 2011." und weiter "Wir bitten Sie freundlichst, die Daten zu überprüfen sowie den Anhang und diesen gegebenfalls an uns per Fax zu retournieren."

Das Gelbe Branchenbuch bietet zwar einen kostenlosen Grundeintrag. Der Anhang enthält allerdings das "Angebot 2011" für den Premium Business Eintrag und im Kleingedruckten steht: "Der Preis des Premium Business Eintrags beträgt 65 € pro Monat bzw. jährlich 780 €, zahlbar jeweils jährlich im Voraus (...) Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich per Brief gekündigt wird." 

Aufpassen beim Unterschreiben.

Gelbes Branchenbuch (12.07.2012)

Und wieder das Gelbe Branchenbuch. Wieder erreichte uns eine neue "Offerte". Vertragspartner soll die GBB Ltd. sein, eingetragen in Majuro, Marshall Islands Die deutschen Gerichte will man meiden: Gerichtsstand ist daher Budai Központi Kerületi Bíróság (Budapest, Ungarn, Europäische Union). Mit Unterschrift vereinbart man ungarisches Recht. Man will in der EU bleiben. Schade, ein Gerichtsverfahren auf den Marshall Islands wäre für den beauftragten Anwalt interessanter - allerdings kaum wirtschaftlich. Auch hier gilt wieder - ungeachtet der Wirksamkeit und der rechtlichen Möglichkeiten: Aufpassen beim Unterschreiben.

Industrie und Gewerbe Verwaltung und Branchenbuch München (30.01.2013)

Diesmal erreichte uns ein Überweisungsschein der IGV, Industrie und Gewerbe Verwaltung - Behörden- und Karmmernunabhängige Firmenveröffentlichungen aus Gelsenkirchen. Wieder einmal handelt es sich um eine Veröffentlichungsofferte, die man zeitnah mit einer Eintragung in das Handelsregister zuschickte. Der Betreff: Ihr Handelsregistereintrag. Natürlich handelt es sich nicht um eine offizielle Rechnung des Handelsregisters. Bereits die Aufmachung und der Inhalt des Angebots "Veröffentlichung des Handelsregistertextes" und "Verwaltungspauschale" wie auch der Betreff können bei dem schnellen Leser einen falschen Eindruck erwecken. 

Am selben Tag erhielten wir auch ein Fax von Branchenbuch München und Umkreis. Dieses sandte uns lokale-suche.com aus Krivogusa - Karagandy zu. Auch wir mussten ersteinmal recherchieren, wo Krivogusa überhaupt liegt: Qaraghandy ist eine Verwaltungsregion Kasachstans; Krivogusa konnten wir in den Landkarten allerdings nicht finden. Die Jahresgebühr des Businesseintrags kostet übrigens 998 EUR - auf drei Jahre soll man, so das Kleingedruckte, den Vertrag schließen. Dies steht allerdings erst im Kleingedruckten - der kostenlose Standardeintrag wurde ja bereits Online eingetragen. Allein der Eintrag von Branche, EMail und Homepage rechtfertigt damit die Gebühr; ein üppiger Lohn.

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Vorsicht: EU

Es wäre möglich, einen gerichtlichen Titel im Ausland zu erwirken - in Abwesenheit des Beklagten. Der Europäische Vollstreckungstitel erleichtert Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb der EU. Spätestens wenn der Schriftsatz eines Gerichts zugestellt wird, sollten Sie handeln.

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Mitgeteilt am 30.01.2013.
Fragen hierzu beantwortet: Dr. Andreas Staufer

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